Finanzielle Absicherung für Tierbesitzer
Tierhalter haften gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden. Man spricht hier von einen Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Tierhalter für alle Schäden haftet – unabhängig davon, ob er den Schaden zu verschulden hat. Anders als bei Kleintieren kommt die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters nicht für Schäden auf, die durch Hunde und Pferde verursacht werden. Hierfür muss der Halter eine eigenständige Versicherung abschließen.
Auf hohe Deckungssummen achten
Tierhalter sollten beim Abschluss einer Tierversicherung auf eine hohe Deckungssumme achten. Auch liebe und gut erzogene Hunde und Pferde richten schnell Schäden an, die ihre Besitzer finanziell ruinieren können. Läuft beispielsweise ein Pferd auf die Straße und verursacht einen Autounfall, haftet der Pferdehalter vollumfänglich – dabei kann der Schaden in die Millionen gehen. Eine Tierversicherung tritt in einem solchen Fall ein und übernimmt den Schaden bis zu der vereinbarten Deckungssumme. Darüber hinausgehende Schäden gehen jedoch erneut zu Lasten des Tierhalters. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Vereinbarung einer hohen Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Absicherung gegen teure Operationen
Wenn das eigene Tier in den OP-Saal muss, blutet den meisten Besitzern das Herz. Aber auch der Geldbeutel leidet in den meisten Fällen erheblich: Schnell kann eine Hunde- oder Pferde-OP einige tausend Euro kosten. Sicherheit bietet hier eine OP-Tierversicherung! Sie übernimmt die OP-Kosten und je nach Angebot auch den Aufenthalt vor und nach der OP in der Tierklinik. Für eine solche OP-Tierversicherung bieten viele Anbieter lukrative Kombi-Angebote in Verbindung mit einer Haftpflichtpolice für das Tier.